Pfeiler

Pfeiler

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Pfei|ler ['pf̮ai̮lɐ], der; -s, -:
[frei stehende] senkrechte Stütze aus Mauerwerk, Stein o. Ä. mit meist eckigem Querschnitt (als tragender Teil eines größeren Bauwerks):
Reihen mächtiger Pfeiler tragen das Gewölbe des Kirchenbaus.
Syn.: Säule.
Zus.: Betonpfeiler, Brückenpfeiler, Eckpfeiler, Grundpfeiler, Mauerpfeiler, Stützpfeiler.

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Pfei|ler 〈m. 3
1. frei stehende od. aus der Wand (Wand\Pfeiler) herausstehende Stütze von Decken, Gewölben, Trägern usw. mit meist rechteckigem Querschnitt
2. 〈Bgb.〉 Teil einer Braunkohlenlagerstätte, der vorübergehend nicht abgebaut wird
[<ahd. pfilari <vulgärlat. pilare; zu lat. pila „Pfeiler“]

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Pfei|ler, der; -s, - [mhd. pfīlære, ahd. pfīlāri < mlat. pilarium, pilarius = Pfeiler, Stütze, Säule, zu lat. pila = Pfeiler]:
1. [frei stehende] senkrechte Stütze [aus Mauerwerk, Beton o. Ä.] mit meist eckigem Querschnitt zum Tragen von Teilen eines größeren Bauwerks:
ein hoher, sechseckiger P.;
Ü die Richter waren die wichtigsten P. (Stützen) der alten Ordnung.
2. (Bergbau)
a) beim Abbau (6 a) zunächst als Stütze stehen gelassener, zum späteren Abbau bestimmter Teil einer Lagerstätte;
b) von ↑ Kammern (6) od. Strecken (3) umgebener, zum Abbau vorgerichteter Teil einer Lagerstätte.

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Pfeiler
 
[althochdeutsch pfīlāri, von mittellateinisch pilarium, pilarius »Pfeiler«, »Stütze«, »Säule«, zu lateinisch pila »Pfeiler«],
 
 1) Baukunst: Stütze aus Mauerwerk, Stein oder Beton zur Aufnahme von Lasten der Wände, Decken und Gewölbe. Der Grundriss des Pfeilers ist rechteckig, polygonal, rund oder besteht in einer Kombination von rechteckigen und runden Formen. Der Rundpfeiler besitzt jedoch im Gegensatz zur Säule keine Entasis und keine Verjüngung. Man unterscheidet grundsätzlich frei stehende Freipfeiler und mit der Wand verbundene Wandpfeiler. Ein flacher Wandpfeiler wird auch Pilaster genannt, ein Eckpfeiler auch Eckpilaster, zwei gekoppelte, flache Wandpfeiler Doppelpilaster. Der Bündelpfeiler besteht aus einem meist runden Kern mit vorgelegten Diensten; beim kantonierten Pfeiler befinden sich die Dienste (Halb- oder Dreiviertelsäulen) an den abgefasten Kanten. Der Strebepfeiler dient zur Aufnahme des Gewölbeschubs. (Brückenpfeiler)
 
 2) Bergbau: 1) meist regelmäßig und rechtwinklig begrenzter, vorläufig zur Stützung des Dachs stehen gelassener Teil einer Lagerstätte, der von Strecken oder Abbauen umfahren ist und nachträglich abgebaut wird; 2) vorgerichtete, an drei Seiten umfahrene, meist lang gestreckte Lagerstättenteile, die von der zugehörigen Pfeilerstrecke in bestimmter Reihenfolge abgebaut werden.
 

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Pfei|ler, der; -s, - [mhd. pfīlære, ahd. pfīlāri < mlat. pilarium, pilarius = Pfeiler, Stütze, Säule, zu lat. pila = Pfeiler]: 1. [frei stehende] senkrechte Stütze [aus Mauerwerk, Beton o. Ä.] mit meist eckigem Querschnitt zum Tragen von Teilen eines größeren Bauwerks: ein hoher, starker, sechseckiger, steinerner P.; die P. tragen das Gewölbe; die P. einer Brücke; Ü die Richter waren die wichtigsten P. (Stützen) der alten Ordnung. 2. (Bergbau) a) beim ↑Abbau (6 a) zunächst als Stütze stehengelassener, zum späteren Abbau bestimmter Teil einer Lagerstätte; b) von Kammern (5) od. Strecken umgebener, zum Abbau vorgerichteter Teil einer Lagerstätte (beim Pfeilerbau).

Universal-Lexikon. 2012.

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